Fachanwältin für Arbeitsrecht
Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Fachanwaltsordnung verleiht die zuständige Anwaltskammer beim Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen die Fachanwaltsbezeichnung für das Arbeitsrecht.
Dieser Titel wird nur dann verliehen, wenn die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf diesem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mir auf Grund meiner nachgewiesenen speziellen Kenntnisse und intensiven Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts im Jahr 2001 den Titel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" verliehen.